Der Datenschutzbeauftragte DSGVO

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung gilt ab 25. Mai 2018 und hebt das deutsche Bundesdatenschutzgesetz in weiten Teilen auf. Der Druck auf Unternehmen wird deutlich höher, denn bei Datenschutzverstößen drohen hohe Bußgelder. Deshalb ergibt sich auch für gut aufgestellte Unternehmen ein erheblicher Anpassungsbedarf, um den neuen Anforderungen zu genügen.

Unsere Datenschutzberatung (TÜV SÜD Zertifizierung) bietet Ihnen die folgenden Leistungen:

·         Übernahme der Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten gemäß
          BDSG/DSGVO

·         Benennung des Datenschutzbeauftragen bei den verantwortlichen Behörden

·         Beratung zu den Vorschriften des Datenschutzes und datenschutzrechtlich
          relevanten Sachverhalten

·         Umsetzung von Datenschutzanforderungen in Richtlinien, Standards und
          Prozessen

·         Aufbau, Analyse und Optimierung von Datenschutzmanagement-Systemen

·         Sicherstellung der korrekten Anwendung der datenschutzrechtlichen
          Vorschriften

·         Schulung und Sensibilisierung der MitarbeiterInnen

·         Beteiligung an Gesprächen und Verhandlungen, bei denen die Anwesenheit
          des Datenschutzbeauftragten erforderlich ist

 

Wenn auch Sie auf der Suche nach einem Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen sind, dann fordern Sie einfach ein unverbindliches Angebot bei uns an! Falls Sie noch nicht sicher sind, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen brauchen, erhalten Sie hier weitere Informationen darüber, in welchen Fällen eine Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten besteht