Die EU Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO)

Ab dem 25. Mai 2018 tritt die EU Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft und ersetzt somit das Bundesdatenschutzgesetz. Folglich haben alle Unternehmen die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten, nutzen und speichern bis Mai 2018 Zeit, ihre Datenverarbeitungsprozesse an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Aufgrund der vielen neuen Regelungen und Anforderungen sowie der stark erhöhten Bußgeldandrohungen (bis zu 20 Mill. €) müssen Unternehmen schnellstens beginnen, sich mit den kommenden Veränderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten vertraut zu machen, um die Übergangszeit konstruktiv zu nutzen.

Außerdem ist Datenschutz nicht länger nur eine Option, sondern vielmehr ein Muss. Denn Versäumnisse in diesem Bereich können sich nicht nur in finanzieller Hinsicht negativ auf ein Unternehmen auswirken, sondern auch das Vertrauen von Kunden, Partnern und Dienstleistern nachhaltig erschüttern. Ein angemessenes und umgesetztes Datenschutzsystem ist somit ein sehr guter Schutz für das Unternehmen um folgende Risiken zu minimieren bzw. auszuschließen:  

- Rufschädigung

- Reputationsverlust

- Hohe Bußgeldandrohungen

- Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten

- Persönliche Haftung der Handelnden bzw.  des Managements

- Unterlassungsansprüche durch die Aufsichtsbehörde

- Rechtsverlust u.a. bei Versicherungen